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   FG Hessen, 12.09.2013 - 10 K 2124/11   

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https://dejure.org/2013,59711
FG Hessen, 12.09.2013 - 10 K 2124/11 (https://dejure.org/2013,59711)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.09.2013 - 10 K 2124/11 (https://dejure.org/2013,59711)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. September 2013 - 10 K 2124/11 (https://dejure.org/2013,59711)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 13.05.2014 - XI B 129/13

    Notwendiger Inhalt einer Klageschrift; versehentlich fehlerhafte Bezeichnung des

    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, erhob am 5. September 2011 Klage wegen Umsatzsteuer 2007 (10 K 2121/11), Gewerbesteuermessbetrag 2003 bis 2007, gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts zum 31. Dezember 2003 bis 31. Dezember 2007 und Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge 2004 bis 2005 (10 K 2122/11), Einkommensteuer 2003 und 2004 (10 K 2123/11) sowie Umsatzsteuer 2003 bis 2005 (10 K 2124/11).

    10 K 2124/11: Umsatzsteuerbescheid für 2003, 2004 und 2005 des --nicht existierenden-- Finanzamts ... (FA X) vom 29. April 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. August 2011.

    Im Verfahren 10 K 2124/11 ergab sich die Auslegungsbedürftigkeit der Klageschrift außerdem daraus, dass der angefochtene Bescheid von einem --nicht existierenden-- "FA X" (ohne Zusatz) stammen soll.

  • BFH, 13.07.2014 - XI B 129/13
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, erhob am 5. September 2011 Klage wegen Umsatzsteuer 2007 (10 K 2121/11), Gewerbesteuermessbetrag 2003 bis 2007, gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts zum 31. Dezember 2003 bis 31. Dezember 2007 und Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge 2004 bis 2005 (10 K 2122/11), Einkommensteuer 2003 und 2004 (10 K 2123/11) sowie Umsatzsteuer 2003 bis 2005 (10 K 2124/11).

    - 10 K 2124/11: Umsatzsteuerbescheid für 2003, 2004 und 2005 des --nicht existierenden-- Finanzamts ... (FA X) vom 29. April 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. August 2011.

    Im Verfahren 10 K 2124/11 ergab sich die Auslegungsbedürftigkeit der Klageschrift außerdem daraus, dass der angefochtene Bescheid von einem --nicht existierenden-- "FA X" (ohne Zusatz) stammen soll.

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